Gründungsvereinbarung

  
 
Teilversammlung vom 25. September 2024 verabschiedet die Gründungsvereinbarung
Anlässlich der Teilversammlung erfolgte die zweite Lesung des umfangreichen Dokumentes und erfreulicherweise direkt anschließend die Freigabe. Die anwesenden Delegierten aus den Pfarrgemeinderäten haben die GV unterschrieben. Das war ein guter Grund den Abend noch gemeinschaftlich zu feiern. 
Herzlichen Dank nochmals an dieser Stelle ALLEN, die bei dieser großen Arbeit mitgewirkt haben. 
 
Hier finden Sie die letzte Version der Vereinbarung von 2025 zum Download: 
Kurz erklärt: Gründungsvereinbarung
Die Gründungsvereinbarung fasst die Ergebnisse und Entscheidungen der Projektphase zusammen. Sie ist eine verbindliche Planungsgrundlage für die Arbeit in den neuen Pfarreien.
Hier gibts ein super aufgebautes Video als Erklärung
Warum das Dokument notwendig ist
In der Diözesanstrategie wurden die Vision, die Werte und die Ziele der Erzdiözese Freiburg definiert und verbindlich in Kraft gesetzt. Die zukünftigen neuen Pfarreien legen in der Gründungsvereinbarung fest, wie und
mit welchem Fokus sie die Diözesanstrategie vor Ort umsetzen wollen. Gleichzeitig beinhaltet die Gründungsvereinbarung die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der pastoralen Grundaufgaben.
Aufbau des Dokumentes
Die Gründungsvereinbarung ist ein Arbeitsdokument: Sie gibt nicht den Ist-Zustand wieder, sondern zeichnet ein erstes Bild der künftigen Ausrichtung.
Bei der Beschreibung ist es hilfreich, sich auf wenige, dafür aber zentrale Aspekte zu beschränken, die für die neue Pfarrei von besonderer Relevanz sind.
Das Dokument besteht aus zwei Teilen:
Im ersten Teil soll das Profil der neuen Pfarrei mit Blick auf die Diözesanstrategie beschrieben werden: Vision, Werte und strategischen Ziele.
Im zweiten Teil werden organisatorische Gegebenheiten und Entscheidungen
zusammengefasst, welche die rechtlichen und diözesanen Rahmensetzungen sowie die Grundaufgaben der neuen Pfarrei betreffen.
So geht es weiter
Bis Ende September 2024 muss die Gründungsvereinbarung dem Erzbischöflichen Ordinariat vorgelegt werden. Anschließend prüft die Projektgruppe Diözesanstrategie das formulierte Profil und gibt bis zum Jahresende eine Rückmeldung.
Den organisatorischen Teil prüft und genehmigt das Erzbischöfliche Ordinariat als Aufsichtsorgan der rechtlichen und diözesanen Regelungen.
2027/2028 werden die Entscheidungen in allen Pfarreien überprüft und weiterentwickelt.